Die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir nachfolgend zusammengestellt. Vielleicht erübrigen unsere Antworten bereits Ihren geplanten Anruf und sorgen für nötige Klarheit.
- Wer ist APCOA?
- Was macht APCOA in Österreich?
- Was ist Park&Control?
- Wie funktioniert Park&Control?
- Wie greift Park&Control?
- Wo kann ich mich für einen neuen Stellplatz anmelden?
- Wann bekomme ich meine neue Jahresrechnung zugeschickt?
- Bekomme ich jeden Monat eine Rechnung?
- Welche Vorteile habe ich durch eine Jahresvorauszahlung?
- Welche Vorteile habe ich durch einen Bankeinzug?
- Ich habe eine neue Adresse oder Bankverbindung, muss ich das melden?
- Ich habe ein neues KFZ bzw. Kennzeichen, muss ich das melden?
- Meine PN Park-Credit-Card funktioniert nicht?
- Meine Dauerparkkarte wurde gestohlen/verloren oder ist defekt?
- Ich möchte meinen Vertrag kündigen – was ist zu tun?
- Kann ich meinen Vertrag stilllegen?
- Wie wird die seinerzeit bezahlte Kaution zurückerstattet?
- Wo und wann kann ich meine Einfahrtshilfen (Parkkarte, Fernbedienung oder Schlüssel) zurückgeben?
- Ist die Einfahrt mit gasbetriebenen Fahrzeugen erlaubt?
- Wer ist APCOA?
Die APCOA-Gruppe offeriert in 13 europäischen Ländern über 1,3 Millionen Parkplätze und innovative Parkservices. Weltweit beschäftigt das Unternehmen mehr als 5.000 Mitarbeiter. Die APCOA Holding hat ihren Sitz in Deutschland, am Flughafen Stuttgart.
Die APCOA Parking Austria GmbH, mit Sitz in Wien, ist als österreichische Tochter der europaweit tätigen APCOA Gruppe das führende und am stärksten diversifizierte Dienstleistungsunternehmen für die professionelle Parkraumbewirtschaftung in Österreich.
- Was macht APCOA in Österreich?
Als einziger Komplettanbieter am österreichischen Markt bietet APCOA alle Serviceleistungen und Produkte rund um den ruhenden Verkehr. Dazu gehören beispielsweise fast 50.000 Stellplätze in Parkhäusern, Tiefgaragen und auf Parkplätzen. Oder auch Konzepte der Bewirtschaftung unbeschrankter Parkflächen.
- Was ist Park&Control?
Im umfassenden Dienstleistungsportfolio von APCOA in Österreich steht Park& Control für das führende Konzept der Bewirtschaftung unbeschrankter Parkflächen.
Seit 11 Jahren optimiert APCOA in ganz Österreich die Parkraumsituation unbeschrankter Parkplätze, beispielsweise an Einkaufszentren, Schwimmbädern, Busparkplätzen und auch Privatparkplätzen. Damit schafft APCOA ein wichtiges Regulativ für den ruhenden Verkehr. Gleichzeitig sichert dieses ausgereifte Konzept, dass Parkräume nicht zweckentfremdet oder aber rechtswidrig genutzt werden.
- Wie funktioniert Park&Control?
Für die Besitzer von Parkraum bedeutet Park& Control die Garantie der Einhaltung der von ihnen gewünschten Nutzungs- und Abstellbedingungen.
Selbstverständlich gehört zu dem APCOA Konzept eine gute Präsentation der jeweiligen Park- und der Nutzungsbedingungen vor Ort. Die Parkbedingungen bzw. die Parkordnung sind gut lesbar und in ausreichender Anzahl an den jeweiligen Parkflächen angebracht. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass übliche Parkscheinautomaten in ausreichender Anzahl den Parkkunden den Erwerb der Parkberechtigungen so angenehm wie möglich machen.
Auf diesem Hintergrund der Parkkundeninformation stellt APCOA durch systematische Kontrolle der jeweiligen Parktickets oder Dauerparkausweis sicher, dass die Parkzeiten, auch spezifisch befristete Parkzeiten, eingehalten werden. So ermöglicht APCOA Park&Control, dass bspw. für die Besucher von Einkaufszentren oder Schwimmbädern stets ausreichend Stellplätze vorhanden sind.
- Wie greift Park&Control?
Die APCOA MitarbeiterInnen im Dienstleistungsalltag von Park&Control kontrollieren, dass die von den Besitzern des Parkraumes gestellten Parkbedingungen eingehalten und entsprechende Parkberechtigungen auch vorliegen (bspw. Parktickets). Wenn Parker keine gültige Parkberechtigung sichtbar in ihren Fahrzeugen hinterlegt haben oder die maximale Parkzeit überschritten wurde, ist für die APCOA-Kontrolleure ersichtlich, dass ein Verstoß gegen die jeweiligen Abstellbedingungen vorliegt.
Dies kann dann, von Fall zu Fall, Unterschiedliches nach sich ziehen.
Ist die Parkberechtigung hinter der Windschutzscheibe nur abgelaufen, bedeutet dies, dass eine Ersatzgebühr fällig wird. Gibt es keine sichtbare Parkberechtigung, liegt also kein Vertrag im Sinne der geltenden Abstellbedingungen vor, dann wird dies als Eingriff in die Besitzrechte gewertet. APCOA wird dann über ein Anwaltsbüro ein Besitzstörungsverfahren einleiten.
- Wo kann ich mich für einen neuen Stellplatz anmelden?
Bitte an unseren Vertrieb (Zentrale - Vertrieb) unter Tel.: 01 / 717 16 17 oder dauerparken@apcoa.at wenden.
- Wann bekomme ich meine neue Jahresrechnung zugeschickt?
Die Jahresrechnung wird ihnen bis 31.12. jeden Jahres für das nächste Jahr per Post zugesandt.
- Bekomme ich jeden Monat eine Rechnung?
Nein, Sie bekommen eine Jahresrechnung pro Kalenderjahr.
- Welche Vorteile habe ich durch eine Jahresvorauszahlung?
2 % Vorauszahlungsbonus (das entspricht einer 4 %igen Jahresverzinsung).
Keine Bearbeitungsgebühr.
Keine gesperrte Karte durch vergessene Zahlung.
Keine Mahnung durch vergessene Zahlung.
- Welche Vorteile habe ich durch einen Bankeinzug?
Keine Bearbeitungsgebühr.
Keine gesperrte Karte durch vergessene Zahlung.
Keine Mahnung durch vergessene Zahlung.
Keine notwendige Änderung eines Dauerauftrages bei Änderung des Nutzungsentgelts.
- Ich habe eine neue Adresse oder Bankverbindung, muss ich das melden?
Wir ersuchen Sie, uns über die Änderung zu informieren. Bitte schriftlich in der Kundenbuchhaltung per Brief, Fax (01 / 717 16 44) oder E-Mail (kundenbuchhaltung@apcoa.at) melden.
- Ich habe ein neues KFZ bzw. Kennzeichen, muss ich das melden?
Wir ersuchen Sie, uns über die Änderung zu informieren. Bitte schriftlich in der Kundenbuchhaltung per Brief, Fax (01 / 717 16 44) oder E-Mail (kundenbuchhaltung@apcoa.at) melden.
- Meine PN Park-Credit-Card funktioniert nicht?
Karte an Kundenbuchhaltung schicken bzw. bei Verlust der Karte gegen Ersatzgebühr von EUR 8,-- schriftlich in der Kundenbuchhaltung eine neue Karte anfordern.
- Meine Dauerparkkarte wurde gestohlen/verloren oder ist defekt?
Bitte den Journaldienst unter 01 / 533 08 57 anrufen.
- Ich möchte meinen Vertrag kündigen – was ist zu tun?
Eine schriftliche Kündigung an die Kundenbuchhaltung per eingeschriebenen Brief, Fax (01 / 717 16 44) oder E-Mail (kundenbuchhaltung@apcoa.at) schicken. Sie erhalten in den nächsten Tagen von der Kundenbuchhaltung eine schriftliche Bestätigung. Es besteht grundsätzlich eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsletzten (außer auf Vertrag anders vereinbart).
- Kann ich meinen Vertrag stilllegen?
Aus organisatorischen Gründen ist eine Stilllegung des Vertrages nicht möglich.
- Wie wird die seinerzeit bezahlte Kaution zurückerstattet?
Nach Vertragsende und Erhalt der Einfahrtshilfen (Parkkarte und/oder Fernbedienung und/oder Schlüssel) erfolgt die Überweisung (nach Berücksichtigung eines eventuellen Saldos) auf ein von Ihnen angegebenes Konto.
- Wo und wann kann ich meine Einfahrtshilfen (Parkkarte, Fernbedienung oder Schlüssel) zurückgeben?
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (laut Kündigungsbestätigung) ist die Karte in der Garage abzugeben (wenn personalbesetzt) oder per Post eingeschrieben an die Kundenbuchhaltung zu senden (unmittelbar). Kontonummer nicht vergessen.
- Ist die Einfahrt mit gasbetriebenen Fahrzeugen erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Die Einfahrt in Tiefgaragen mit Erdgas betriebenen PKW ist erlaubt, mit Flüssiggas betriebenen PKW jedoch verboten.
Zwar gibt es in den unterschiedlichen Bauordnungen durchaus abweichende Auslegungen, doch wird mit der OIB Richtlinie 3 dieser Punkt klar gestellt:
Richtlinie 3, Ausgabe April 2007
Pkt 8.3.6: In Garagen, in denen gasbetriebene Kraftfahrzeuge abgestellt werden, ist zusätzlich zu den Anforderungen
gemäß 8.3.1 und 8.3.2 durch eine ausreichende Lüftung sicher zu stellen, dass durch
austretendes Gas keine Gefährdung für das Leben oder die Gesundheit von Personen entsteht.
Diese erhöhten Anforderungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, die mit komprimierten Erdgas (CNG)
betrieben werden.
Daher gibt es in unseren Garagen nur ein Einfahrverbot für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge.